Vertrag
zwischen der Firma –
vertreten durch
- nachfolgend „Auftraggeber“ genannt
und
Herrn Ernst Kanhäußer
wohnhaft in -14550 Groß Kreutz, OT Schenkenberg, Fliederstr.11
- nachfolgend „Auftragnehmer“ genannt
wird folgendes vereinbart:
2. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die Arbeitsleistung höchstpersönlich zu erbringen. Die Hinzuziehung eigener Mitarbeiter oder die Vergabe von Unteraufträgen bedarf der vorherigen Zustimmung des Auftraggebers.
3. Der Auftragnehmer übt seine Tätigkeit in seinen eigenen Räumlichkeiten aus. Soweit in Einzelfällen eine betriebliche Anwesenheit erforderlich wird, stellt der Auftraggeber nach jeweiliger vorheriger Absprache die entsprechenden betrieblichen Einrichtungen zur Verfügung. Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer alle zur Ausübung seiner Tätigkeiten erforderlichen Informationen, Hilfsmittel und Unterlagen zur Verfügung.
4. Beide Vertragsparteien verpflichten sich zur gegenseitigen Kenntnisgabe, sofern sich bei der Vertragsdurchführung Abwicklungsschwierigkeiten oder aber vorhersehbare Zeitverzögerungen ergeben sollten.
5. Als Kleinunternehmen gem. § 19 Abs.1 UStG wird in der Rechnung keine Umsatzsteuer ausgewiesen.
6. Die Vergütung der Leistung wurde vereinbart wie folgt:
Teilrechnungen im Abstand von 14 Tagen gelten als vereinbart und sind nach Eingang innerhalb von 7 Arbeitstagen zu vergüten.
Im Festpreis sind alle Auslagen wie z.B. Fahrtkosten zum Projekt und zum Auftraggeber, Kommunikationskosten, Bürobedarf und dergl. enthalten.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, zusätzlich geleistete Stundenlohnarbeiten innerhalb von zwei Wochen nach Anfall abzurechnen. Bei Überschreitung dieser Frist gelten die Ansprüche als verwirkt. Der Stundenlohn beträgt 27,80.- Euro.
8. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, über ihm im Laufe seiner Tätigkeit für das Unternehmen bekannt gewordene Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse Stillschweigen zu bewahren. Diese Schweigepflicht besteht auch nach Beendigung des Vertragverhältnisses fort.
Unterlagen, die der Auftragnehmer im Rahmen seiner Mitarbeit erhalten hat, sind von ihm sorgfältig und gegen die Einsichtnahme Dritter geschützt aufzubewahren. Nach Beendigung der Mitarbeit an dem Projekt, auf da sie sich beziehen und für die der Auftragnehmer sie benötigt hat, spätestens jedoch mit Beendigung des Bauvorhabens sind die Unterlagen an den Auftraggeber zurückzugeben. Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts ist ausgeschlossen.
9. Das Vertragsverhältnis besteht für die Zeit der Abwicklung des dem Auftragnehmer zugeteilten Bauvorhabens. Eine Kündigung des Vertrages ist jedoch möglich und erfolgt in schriftlicher Form, falls eine der beiden Parteien den vertraglichen Vereinbarungen nicht nachkommt. Die Kündigung des Vertrages ist für beide Seiten spätestens am 15. eines Monats für den Schluss des Kalendermonats zulässig.
10. Nebenabreden und Änderungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform.
Sollte infolge Änderung der Gesetzgebung oder durch höchstrichterliche Rechtsprechung eine Bestimmung dieses Vertrages ungültig werden, wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt.
Eine etwaige Unwirksamkeit einzelner Vertragsbestimmungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.
Jede der Vertragsparteien hat eine schriftliche Ausfertigung dieses Vertrages erhalten.
11. Sonstiges:
Schenkenberg den
Unterschrift Auftraggeber/in Unterschrift Auftragnehmer/in
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